Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JFC TalentWerk 2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Anmeldung und Teilnahme am Fußballferiencamp des Jugendfußballclub Berlin e.V. (JFC Berlin), Siegfriedstr. 71, 10365 Berlin (nachfolgend „JFC Berlin“), das vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 stattfindet und durch den Verein veranstaltet und durchgeführt wird.

2. Teilnahme

Die Altersgrenze für die Teilnahme am Fußballferiencamp liegt zwischen den Geburtsjahren 2011 und 2018. Die Anmeldung ist von den Erziehungsberechtigten des Teilnehmers durchzuführen und zu bestätigen. Sollte die Anzahl der Anmeldungen für das Fußballferiencamp die zulässige Teilnehmerzahl übersteigen, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs aller fristgerecht erfolgten Anmeldungen.

Der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers sind verpflichtet, bei der Anmeldung und zum jeweiligen Beginn des Fußballferiencamps JFC Berlin und den jeweiligen Aufsichtspersonen über alle bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen (bspw. Allergien, Handicaps), die für eine Teilnahme am Camp relevant sein oder werden können, sowie ggf. notwendige Medikationen des Teilnehmers unaufgefordert anzuzeigen. Daneben sind in jedem Fall Notfallkontakte anzugeben.

Der/die Erziehungsberechtigte/n des Teilnehmers erklären mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und das vorgesehene Programm des Camps ohne Einschränkungen absolvieren kann.

Ändert sich der Gesundheitszustand während des Camps, ist dies durch den/die Erziehungsberechtigte/n unverzüglich gegenüber JFC Berlin anzuzeigen. JFC Berlin ist in diesem Fall berechtigt, den Teilnehmer vom Camp auszuschließen. Es gilt Ziffer 11 dieser AGB.

Die Daten zu Gesundheitsbeeinträchtigungen, Medikamenten und dem allgemeinen Gesundheitszustand des Teilnehmers werden von JFC Berlin ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie unter Ziffer 12.

JFC Berlin behält sich vor, Anmeldungen bzw. Teilnehmer auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Gegenstand der Veranstaltung

Der Gegenstand des Fußballferiencamps und die damit verbundenen Leistungen werden in der jeweiligen Camp-Beschreibung genannt und sind in den Informationen zur Anmeldung enthalten.

JFC Berlin behält sich das Recht vor, – sofern erforderlich oder zweckdienlich – jederzeit Programmpunkte zu verändern oder zu streichen sowie Rahmendaten der Veranstaltung wie konkrete Veranstaltungsorte, Zeiten oder den Ablauf des Camps zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf des Camps nicht beeinträchtigen.

4. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung zu unserem Fußballferiencamp erfolgt ausschließlich über die Website www.jfcberlin.de/jfc-talentwerk-2025/. Die Angebote auf dieser Seite stellen eine unverbindliche Aufforderung zur Anmeldung dar.

Der/die Erziehungsberechtigte/n sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu dem Teilnehmer zu machen. Sobald die Anmeldung eingegangen ist, erhalten der/die Erziehungsberechtigte/n eine Bestätigung des Empfangs der Anmeldung. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst mit der Versendung einer elektronischen Teilnahmebestätigung an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zustande. Der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung der rechtzeitigen Zahlung der Teilnahmegebühr entsprechend Ziffer 7 zum Fälligkeitsdatum.

Wird die Teilnahmegebühr bis zum Ablauf des Fälligkeitsdatums nicht überwiesen, besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am gebuchten Feriencamp, und der Platz kann anderweitig vergeben werden.

5. Rücktritt / Rücktrittskosten

Der Rücktritt muss in Schrift- oder Textform erfolgen (feriencamp@jfcberlin.de). Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei JFC Berlin. Nimmt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung an der Veranstaltung nicht teil, gilt dies als ein am ersten Tag der Veranstaltung erklärter Rücktritt vom Vertrag. Der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter/n haben nach der Anmeldebestätigung folgendes Rücktrittsrecht:

  • Bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer kostenfrei zurücktreten, es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 € an.
  • Ab dem 28. bis 8. Tag vor Beginn der Veranstaltung fallen 50% der Teilnahmegebühr an.
  • Ab dem 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung ist die volle Gebühr zu entrichten.

Wird die Teilnahme aus gleich welchen Gründen während der Veranstaltung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

Im Falle eines Rücktritts aufgrund von Krankheit oder Verletzung, der mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen wird, kann die Teilnahmegebühr erstattet werden, wenn die Krankheit oder Verletzung vor Beginn der Veranstaltung auftritt. Ein Nachweis muss spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Rücktritt eingereicht werden.

Etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

6. Ausfall, Rücktritt und Kündigung durch JFC Berlin

6.1 JFC Berlin ist berechtigt, das Feriencamp oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Hindernisse, z.B. Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, schlechte Witterungsbedingungen oder ansteckende Krankheiten der Teilnehmer, abzusagen und/oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht, es sei denn, die Veranstaltung kann aufgrund höherer Gewalt nicht erbracht werden. In diesem Fall ist JFC Berlin für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit.

6.2 Sollte das Feriencamp aufgrund zu niedriger Teilnehmerzahlen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden müssen, erhält der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter die vollständige Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

6.3 JFC Berlin behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Regeln für die Veranstaltung verstoßen (z.B. durch körperliche Gewalt, Vandalismus oder andere schwerwiegende Verstöße), von der Veranstaltung auszuschließen und den Vertrag nach Beginn der Veranstaltung zu kündigen. Nach entsprechender Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

7. Teilnahmegebühr, Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt ausschließlich per Banküberweisung. JFC Berlin behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

Der Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühr entsteht mit Zustandekommen des Vertrages gemäß Ziffer 4 dieser AGB. Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der elektronischen Anmeldebestätigung durch den/die Erziehungsberechtigte/n auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung muss spätestens zum Beginn des Feriencamps eingegangen sein.

8. Bild- und Tonaufnahmen

Mit Zustimmung zu diesen AGB erklären sich die Erziehungsberechtigten einverstanden, dass im Rahmen des Camps Bild- und Tonaufnahmen ihres Kindes gemacht werden dürfen. Diese Aufnahmen können vom JFC Berlin sowie ggf. beteiligten Partnern zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung verwendet werden – z. B. auf der Vereinswebseite, in sozialen Medien oder in lokalen Medienberichten.

Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden.

9. Aufsicht

Während der Veranstaltungen wird die Aufsichtspflicht gemäß Jugendschutz durch Mitarbeiter von JFC Berlin und/oder beauftragte Dritte sichergestellt.

Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Aufsichtspersonen (darunter fallen u.a. Betreuer, Begleitpersonen, Trainer und Sportlehrer) Folge zu leisten. Im Falle des Missachtens der Anweisungen und Vorgaben der Aufsichtspersonen sind diese berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Teilnahmegebühr.

Die Aufsichtspflicht geht zu Beginn eines Veranstaltungstages mit Ankunft und Übergabe des Teilnehmers am Veranstaltungsort an die Mitarbeiter von JFC Berlin bzw. beauftragte Dritte über und dauert bis zur Abholung des Teilnehmers am selben Tag an. Ist dem Teilnehmer durch die/den Erziehungsberechtigte/n schriftlich zu berechtigt, alleine nach Hause zu gehen, endet die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter von JFC Berlin bzw. der beauftragten Dritten mit Verlassen des Veranstaltungsortes.

10. Versicherungsschutz/Medizinische Versorgung

10.1 Die Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, einen Krankenversicherungs- sowie Haftpflichtschutz nachzuweisen. Eventuelle Verletzungen oder Erkrankungen während der Veranstaltungen sind durch die Krankenversicherung abzusichern. Kranken- und Haftpflichtversicherung haben zudem den Weg zur und von der Veranstaltung abzusichern. Es besteht zu keiner Zeit der Veranstaltung ein Kranken-, Haftpflicht- oder Unfallversicherungsschutz der Teilnehmer durch JFC Berlin.

10.2 Erkrankt oder verletzt sich ein Teilnehmer während der Veranstaltung, so wird JFC Berlin bzw. von JFC Berlin beauftragte Dritte durch die Erziehungsberechtigten des Teilnehmers bevollmächtigt, alle notwendigen Schritte und Maßnahmen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder einen Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollte JFC Berlin durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so wird JFC Berlin diese ggf. dem Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten in Rechnung stellen.

11. Haftung

Der JFC Berlin haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Trainer/-in und Betreuer/-in, die ordnungsgemäße Durchführung des Camps und die ordnungsgemäße Erbringung der sonstigen vertraglich vereinbarten Leistungen.

Der JFC Berlin übernimmt keine Haftung für Schäden bei Handlungen des Teilnehmers, die ohne vorherige Zustimmung des jeweiligen Betreuers des Fußballferiencamps durchgeführt werden. Der JFC Berlin übernimmt ebenso keine Haftung für im jeweiligen Camp etwaig auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des JFC Berlin zurückzuführen sind.

Der JFC Berlin, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsmaßstäbe.

12. Datenschutz

Im Rahmen der Anmeldung und Durchführung des Fußballferiencamps werden personenbezogene Daten der Teilnehmer sowie deren Erziehungsberechtigten erhoben und verarbeitet. Diese Daten dienen ausschließlich der Organisation und Abwicklung des Camps, einschließlich der Kommunikation und der Sicherstellung der Veranstaltung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Camps erforderlich ist oder gesetzliche Bestimmungen dies verlangen. Die Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigte haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten.

13. Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Der JFC Berlin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Rechtsweg, anwendbares Recht, Gerichtsstand

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des JFC Berlin.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Regelungen nicht berührt.

Berlin, Stand 04/2025